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AGB
für Verbraucher
AGB für Unternehmer
Allgemeine
Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher
I.
Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten
für den zwischen dem Käufer als Verbraucher
im Sinne des § 13 BGB und uns über
unseren Internetshop geschlossenen Vertrag über
die Lieferung von Waren.
2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen,
die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung
der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich
niedergelegt.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Bestellungen des Kunden erfolgen online durch
Ausführung einer Bestellung über unseren
Internetshop. Die Bestellung des Käufers
können wir innerhalb von zwei Wochen durch
Übersendung einer Auftragsbestätigung
(auch per Fax oder E-Mail) oder durch Zusendung
der bestellten Produkte innerhalb der gleichen
Frist annehmen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich,
es sei denn, dass wir diese ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet haben.
3. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko.
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurück
zu treten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses
eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits
den Liefergegenstand nicht erhalten; unsere
Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit
bleibt unberührt. Auf die Regelung in den
Ziffern V und VI wird ausdrücklich hingewiesen.
Wir werden den Käufer unverzüglich
über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit
informieren und wenn wir zurücktreten wollen,
das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben;
wir werden dem Käufer im Falle des Rücktritts
die entsprechende Gegenleistung unverzüglich
erstatten.
4. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen,
Ergebnis von Datenverarbeitungsvorgängen
sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere
Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte
vor.
III. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise gelten ohne Verpackung und
Transportkosten, sofern keine andere Vereinbarung
mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer
ist in dem Preis enthalten.
Alle Waren werden grundsätzlich, soweit
nichts anderes vereinbart ist, per Nachnahme
versendet. Nachnahmegebühren gehen zu Lasten
des Käufers. Für Bestellung mit einem
Warenwert unter 250,00 Euro berechnen wir eine
Porto-/Verpackungspauschale in Höhe von
10,00 Euro. Für Bestellung mit einem Warenwert
über 300,00 Euro richten sich die Versandkosten
nach Art des zu versendenden Produktes (Gewicht,
Größe, usw.). Lieferungen in das
Ausland, auch auf die Inseln, und Expresslieferungen
werden gesondert berechnet.
2. Der Kaufpreis ist ohne Abzug oder Skonto
14 Tage nach Eingang der Rechnung bei dem Käufer
zur Zahlung fällig, soweit sich aus der
Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel
ergibt. Sofern dies nicht erfolgt ist, kommt
der Käufer ohne weitere Voraussetzungen
ab diesem Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt
sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
zu verlangen. Falls wir in der Lage sind, einen
höheren Verzögerungsschaden nachzuweisen,
sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
Bei Lieferung von Waren ab einem Warenwert von
mehr als 1.000,00 Euro, gleich welcher Art,
an uns nicht näher bekannte Personen müssen
wir vor Auftragsbearbeitung auf eine angemessene
Anzahlung, mindestens jedoch 50 % des Auftragsvolumens
bestehen, da erst mit Eingang der Anzahlung
mit der Auftragsbearbeitung begonnen werden
kann, so dass sich auch der eventuelle Liefertermin
danach richtet. Liegt die Rechnungsanschrift
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
so wird der Kaufpreis mit Annahme der Bestellung
fällig und kann, sofern nicht per Vorkasse
zu zahlen ist, ausschließlich per Kreditkarte
beglichen werden.
3. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch
auf demselben Kaufvertrag beruht.
IV.
Beschaffenheit der Kaufsache
1. Die Beschaffenheit unserer Produkte wird
sich bei fehlerhafter oder nicht vorgenommener
Wartung negativ entwickeln. Die Wartungsvorschriften,
die in den in Ziffern 1 angegebenen Informationsbroschüren
oder auf anderem Wege dem Käufer bekannt
gemacht werden, sind daher in jedem Fall zu
beachten.
2. Der Käufer ist vor Vertragsabschluss
zu einem ausdrücklichen Hinweis an uns
verpflichtet, wenn die bestellte Ware nicht
ausschließlich für die gewöhnliche
Verwendung geeignet sein soll oder unter unüblichen
oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits-
oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte
Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt
wird.
V.
Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich
als verbindlich vereinbart worden sind, sind
ausschließlich unverbindliche Angaben.
Der Käufer hat alle ihm obliegenden Verpflichtungen
ordnungsgemäß und rechtzeitig zu
erfüllen.
2. Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich
vereinbarte Frist nicht einhalten können
oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten,
hat der Käufer uns eine angemessene Nachfrist
zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser
Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen,
vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen,
wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft
handelt oder der Käufer in Folge des von
uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt
ist, sich auf den Fortfall seines Interesses
an der Vertragserfüllung zu berufen.
4. Wir haften dem Käufer bei Lieferverzug
nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der
Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung beruht. Ein Verschulden unserer
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns
zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf
einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung,
ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
5. Beruht der von uns zu vertretende Lieferverzug
auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht,
haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen;
in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
6. Wir sind zu Teillieferungen, Teilleistungen
und Rechnungen für funktionsfähige
Einheiten jederzeit berechtigt, soweit dies
für den Käufer zumutbar ist.
VI. Gewährleistung/Haftung
1. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel
an der Ware vorliegt, so sind wir unter Ausschluss
der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten
oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung
verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund
der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der
Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer
hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung
zu gewähren.
2. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl
des Käufers durch Beseitigung des Mangels
oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während
der Nacherfüllung sind die Herabsetzung
des Kaufpreises oder der Rücktritt vom
Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen.
Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen
Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung
fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner
Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung)
verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag
erklären.
3. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden
Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer
erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers
zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen
zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon
unberührt.
4. Wir haften uneingeschränkt nach den
gesetzlichen Bestimmungen für Schäden
an Leben, Körper und Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen
Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen
beruhen, sowie für Schäden, die von
der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst
werden, sowie für alle Schäden, die
auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns,
unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir
bezüglich der Ware oder Teile derselben
eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie
abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser
Garantie. Für Schäden, die auf dem
Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder
Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar
an der Ware eintreten, haften wir allerdings
nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens
ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
erfasst ist.
5. Wir haften auch für Schäden, die
durch einfache Fahrlässigkeit verursacht
werden, soweit diese Fahrlässigkeit die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
einer Kardinalpflicht betrifft. Das Gleiche
gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf
Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden
in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden
und vorhersehbar sind.
6. Unsere weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch
für deliktische Ansprüche oder Ansprüche
auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der
Leistung; hiervon unberührt bleibt unsere
Haftung gemäß Ziff. 4 und 5 dieses
Vertrages. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag
vor.
2. Der Käufer hat uns von allen Zugriffen
Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
sowie sonstigen Beeinträchtigungen unseres
Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
Der Käufer hat uns alle Schäden und
Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß
gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche
Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe
Dritter entstehen.
3. Verhält sich der Käufer vertragswidrig,
insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung
trotz einer Mahnung unsererseits nicht nachkommt,
können wir nach einer vorherigen angemessenen
Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und
die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden
Ware verlangen. In der Zurücknahme der
Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom
Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten
trägt der Käufer. In der Pfändung
der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt
vom Vertrag. Wir sind nach Rückerhalt der
Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös
ist auf unsere Verbindlichkeiten - abzüglich
angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
VIII. Schlussbestimmung, anzuwendendes
Recht
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien
regeln sich ausschließlich nach dem in
der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über
den internationalen Kauf beweglicher Sachen
sowie des Gesetzes über den Abschluss von
internationalen Kaufverträgen über
bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
Ihr Vertragspartner
steiners
Reinigungsgeräte, Ullrich Steiner
Ohmstrasse 7
• D-91161 Hilpoltstein •
Tel.
+499174/ 1816 • Fax. +499174/ 970919
Overview
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
für Unternehmer
I.
Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten
für alle zwischen dem Käufer als Unternehmer
im Sinne des § 14 BGB und uns geschlossenen
Verträge über die Lieferung von Waren
über unseren Internetshop . Sie gelten
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich
vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des
Käufers, die wir nicht ausdrücklich
anerkennen, sind für uns unverbindlich,
auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder abweichender Bedingungen des Käufers
die Bestellung des Käufers vorbehaltlos
ausführen.
2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen,
die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung
der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich
niedergelegt.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Bestellungen des Kunden erfolgen online durch
Ausführung einer Bestellung über unseren
Internetshop. Die Bestellung des Käufers
können wir innerhalb von zwei Wochen durch
Übersendung einer Auftragsbestätigung
(auch per Fax oder E-Mail) oder durch Zusendung
der bestellten Produkte innerhalb der gleichen
Frist annehmen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich,
es sei denn, dass wir diese ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet haben.
3. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko.
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurück
zu treten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses
eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits
den Liefergegenstand nicht erhalten; unsere
Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit
bleibt unberührt. Auf die Regelung in den
Ziffern V und VI wird ausdrücklich hingewiesen.
Wir werden den Käufer unverzüglich
über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit
informieren und wenn wir zurücktreten wollen,
das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben;
wir werden dem Käufer im Falle des Rücktritts
die entsprechende Gegenleistung unverzüglich
erstatten.
4. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen,
Ergebnis von Datenverarbeitungsvorgängen
sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere
Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte
vor.
III. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung,
wenn in der Auftragsbestätigung nichts
anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen
ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen.
Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe
am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausweisen. Abweichend davon, ist bei
Lieferungen in Nicht-EU-Länder der ausgewiesene
Preis der Nettopreis ohne Mehrwertsteuer. In
diesen Ländern ist der Käufer verantwortlich
für die ordnungsgemäße Abfuhr
der notwendigen Zölle und Gebühren.
Alle Waren werden grundsätzlich, soweit
nichts anderes vereinbart ist, per Nachnahme
versendet. Nachnahmegebühren gehen zu Lasten
des Bestellers. Für Bestellung mit einem
Warenwert unter 250,00 Euro berechnen wir eine
Porto-/Verpackungspauschale in Höhe von
10,00 Euro. Für Bestellung mit einem Warenwert
über 300,00 Euro richten sich die Versandkosten
nach Art des zu versendenden Produktes (Gewicht,
Größe, usw.). Lieferungen in das
Ausland, auch auf die Inseln, und Expresslieferungen
werden gesondert berechnet.
2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise
entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss
des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere
auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen
eintreten und zwischen Vertragsabschluss und
vorgesehener Lieferung mindestens 4 Monate liegen.
Die Preiserhöhung wird dann in einem angemessenen,
für den Käufer nachvollziehbaren und
prüfbaren Verhältnis zu der Kostenerhöhung
stehen. Erreicht diese Preiserhöhung eine
Höhe von 10 % des ursprünglich vereinbarten
Preises, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht
vom Vertrag zu.
3. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen
schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und
dem Käufer zulässig. Der Kaufpreis
ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der
Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig,
soweit sich aus der Auftragsbestätigung
kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung
gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über
den Betrag verfügen können. Im Falle
von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als
erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt,
wenn wir über den Betrag verfügen
können. Der Besteller ist verpflichtet
den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen netto ab
Rechnungszugang zu bezahlen, soweit sich aus
der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel
ergibt. Sofern dies nicht erfolgt ist, kommt
er ohne weitere Voraussetzungen ab diesem Zeitpunkt
in Verzug. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz zu verlangen. Falls
wir in der Lage sind, einen höheren Verzögerungsschaden
nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend
zu machen. Bei Lieferung von Waren ab einem
Warenwert von mehr als 1.000,00 Euro, gleich
welcher Art, an uns nicht näher bekannte
Personen und Unternehmen, müssen wir vor
Auftragsbearbeitung auf eine angemessene Anzahlung,
mindestens jedoch 50 % des Auftragsvolumens
bestehen, da erst mit Eingang der Anzahlung
mit der Auftragsbearbeitung begonnen werden
kann, so dass sich auch der eventuelle Liefertermin
danach richtet. Liegt die Rechnungsanschrift
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
so wird der Kaufpreis mit Annahme der Bestellung
fällig und kann, sofern nicht per Vorkasse
zu zahlen ist, ausschließlich per Kreditkarte
beglichen werden.
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Wenn uns Umstände bekannt werden, die
die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit
des Käufers in Frage stellen, insbesondere
wenn er einen Scheck nicht einlöst, seine
Zahlungen einstellt oder wenn die Stellung eines
Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
bekannt wird, so sind wir berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, auch wenn
wir Schecks angenommen haben. Wir können
außerdem in diesem Fall Vorauszahlungen
und Sicherheitsleistung verlangen. Solange dies
nicht erfüllt ist oder u.U. in anfechtbarer
Weise erfüllt ist, sind wir zur Fortsetzung
der Leistung nicht verpflichtet. Das Gleiche
gilt bei nicht rechtzeitiger Bezahlung einer
vorausgegangenen Lieferung. Vereinbarte Nachlässe
werden nicht gewährt, wenn ein fälliger
Saldo zu unseren Gunsten im Zeitpunkt der Zahlung
vorhanden ist.
Bei Bekanntwerden der genannten Umstände
bzw. der Stellung eines Antrags auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens sind wir nach Setzung
einer angemessenen Frist, in welcher der andere
Teil Zug um Zug gegen die Leistung nach seiner
Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit
zu leisten hat, nach fruchtlosem Verstreichen
der Frist, berechtigt, von allen Aufträgen
zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts
hat der Käufer die uns nachweislich entstandenen
Aufwendungen zu erstatten. Die Geltendmachung
weitergehender Schadensersatzansprüche
wird hiervon nicht berührt.
IV.
Beschaffenheit der Kaufsache
1. Wir sind verpflichtet die vertraglich geschuldete
Ware zu liefern.
2. Die Beschaffenheit unserer Produkte wird
sich bei fehlerhafter oder nicht vorgenommener
Wartung negativ entwickeln. Die Wartungsvorschriften,
die in den Informationsbroschüren oder
auf anderem Wege dem Käufer bekannt gemacht
werden, sind daher in jedem Fall zu beachten.
3. Handelsübliche Abweichungen von Zeichnungen,
Abbildungen, Maßen, Gewichten und sonstigen
Leistungsdaten sind zulässig. So bleiben
Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 %
vorbehalten.
4. Der Käufer ist vor Vertragsabschluss
zu einem ausdrücklichen Hinweis an uns
verpflichtet, wenn die bestellte Ware nicht
ausschließlich für die gewöhnliche
Verwendung geeignet sein soll oder unter unüblichen
oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits-
oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte
Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt
wird.
V.
Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich
als verbindlich vereinbart worden sind, sind
ausschließlich unverbindliche Angaben.
Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung
innerhalb der Frist versandbereit ist und dies
dem Käufer mitgeteilt wurde oder wenn sie
unser Haus verlässt. Ebenso hat der Käufer
alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß
und rechtzeitig zu erfüllen.
2. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden
Kaufvertrag um ein Fixgeschäft im Sinne
von § 286 Abs. 2 Nr.
4 BGB oder von § 376 HGB, haften wir nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt,
wenn der Käufer infolge eines von uns zu
vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den
Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung
geltend zu machen. In diesem Fall ist unsere
Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug
nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein
Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
zuzurechnen ist.
Ebenso haften wir dem Käufer bei Lieferverzug
nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser
auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages
beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.
Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug
nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
Verletzung des Vertrages beruht.
3. Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender
Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei
uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen
Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in
diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt ist.
4. Ansonsten kann der Käufer im Falle eines
von uns zu vertretenden Lieferverzugs für
jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte
Entschädigung in Höhe von 3 % des
Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als
15 % des Lieferwertes, geltend machen.
5. Eine weitergehende Haftung für einen
von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen.
Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und
Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch
wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs
zustehen, bleiben unberührt.
6. Wir sind zu Teillieferungen, Teilleistungen
und Rechnungen für funktionsfähige
Einheiten jederzeit berechtigt, soweit dies
für den Kunden zumutbar ist.
7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so
sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden
Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten
schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme-
bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen
Verschlechterung und des zufälligen Untergangs
auf den Käufer über.
V.
Gefahrübergang - Versand/Verpackung
1. Verladung und Versand erfolgen unversichert
auf Gefahr des Käufers. Wir werden uns
bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg
Wünsche und Interessen des Käufers
zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten
- auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung
- gehen zu Lasten des Käufers.
2. Unabhängig davon, ob eine Beförderung
durch uns, durch den Käufer oder durch
Dritte erfolgt, geht die Gefahr auch bei nicht
eindeutiger Kennzeichnung der Ware auf den Käufer
über, sobald mit der Verladung begonnen
wird oder der Käufer der Pflicht zur Abnahme
der Ware nicht nachkommt. Die Verladung der
Ware zählt zu den Pflichten des Käufers.
Klauseln wie "Lieferung frei..." oder
Klauseln ähnlicher Art haben lediglich
eine abweichende Regelung der Transportkosten
zur Folge, ändern aber nicht die vorstehende
Gefahrtragungsregel.
3.
Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen
nach Maßgabe der Verpackungsverordnung
nicht zurück; ausgenommen sind Paletten.
Der Käufer hat für die Entsorgung
der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
4. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden
des Käufers verzögert, so lagern wir
die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers.
In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft
dem Versand gleich.
5. Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden
wir die Lieferung durch eine Transportversicherung
absichern.
VI. Gewährleistung/Haftung
1. Mängelansprüche des Käufers
bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach
§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügepflichten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Die offensichtlichen und bei
ordnungsgemäßer Untersuchung soweit
eine solche bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang
tunlich ist erkennbaren und typischen Mängel
hat der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach
Übergabe schriftlich zu rügen. Der
Vertragspartner ist verpflichtet, uns eine detaillierte
schriftliche Beschreibung der von ihm gerügten
Mängel zur Verfügung zu stellen. Nicht
offensichtliche und bei ordnungsgemäßer
Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat
der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung
schriftlich zu rügen. Bei Versäumung
der Rügefrist kommt eine Gewährleistung
für die davon betroffenen Mängel nicht
in Betracht. Durch Bearbeitung eingegangener
Reklamationen und Untersuchung der Ware verzichten
wir nicht auf die Geltendmachung verspäteter
oder unvollständiger Mängelrüge.
2. Wir leisten keine Gewähr für Schäden
und Störungen, die insbesondere auf natürliche
Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte
Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer,
unsachgemäßem Gebrauch und Bedienungsfehler,
fehlerhafte bzw. ungeeignete Stromversorgung,
Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung,
Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit
und Nichtdurchführung notwendiger bzw.
empfohlener Betriebs- und/oder Wartungsarbeiten
zurückzuführen sind. Ebenso wird keine
Gewähr geleistet, wenn Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden,
die nicht der Originalspezifikation entsprechen.
3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel
der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss
der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten
oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung),
zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei
denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen
zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt
sind. Der Käufer hat uns eine angemessene
Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers
durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung)
oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir
tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen
Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen,
weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen
Ort als dem Erfüllungsort befindet.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann
der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung
des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den
Rücktritt vom Vertrag erklären. Die
Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen
Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund
des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche
angemessen und dem Käufer zumutbar sind.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden
Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer
erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers
zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen
zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon
unberührt.
4. Die Gewährleistungsansprüche des
Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung
der Ware bei dem Käufer, es sei denn, wir
haben den Mangel arglistig verschwiegen; in
diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.
Unsere Pflichten aus Abschnitt VI Ziff. 5 und
Abschnitt VI Ziff. 6 bleiben hiervon unberührt.
5. Wir sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung
(Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst
erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn
der Abnehmer des Käufers als Verbraucher
der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf)
wegen des Mangels dieser Ware gegenüber
dem Käufer die Rücknahme der Ware
oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises
verlangen konnte oder dem Käufer ein ebensolcher
daraus resultierender Rückgriffsanspruch
entgegengehalten wird. Wir sind darüber
hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Käufers,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verhältnis
zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung
aufgrund eines bei Gefahrübergang von uns
auf den Käufer vorliegenden Mangels der
Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen,
wenn der Käufer seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6. Die Verpflichtung gemäß Abschnitt
VI Ziff. 5 ist ausgeschlossen, soweit es sich
um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder
sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt,
die nicht von uns herrühren, oder wenn
der Käufer gegenüber dem Endverbraucher
eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung
ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer
selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen
zur Ausübung der Gewährleistungsrechte
gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet
war oder diese Rüge gegenüber einem
ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat.
Dies gilt auch, wenn der Käufer gegenüber
dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen
hat, die über das gesetzliche Maß
hinausgehen.
7. Wir haften uneingeschränkt nach den
gesetzlichen Bestimmungen für Schäden
an Leben, Körper und Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen
Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen
beruhen, sowie für Schäden, die von
der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst
werden. Für Schäden, die nicht von
Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen
sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen
Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen
beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen
Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen
nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem
Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder
Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften
wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für
Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten
Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber
nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet
wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines
solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits-
und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
8. Wir haften auch für Schäden, die
durch einfache Fahrlässigkeit verursacht
werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung
solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung
für die Erreichung des Vertragszwecks von
besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten).
Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden
typischerweise mit dem Vertrag verbunden und
vorhersehbar sind.
9. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch
für deliktische Ansprüche oder Ansprüche
auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der
Leistung; hiervon unberührt bleibt unsere
Haftung gemäß Abschnitt IV Ziff.
2 bis Abschnitt IV Ziff. 5 dieses Vertrages.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Schadensersatzansprüche des Käufers
wegen eines Mangels verjähren ein Jahr
ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im
Fall von von uns, unseren gesetzlichen Vertretern
oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten
Verletzungen des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, oder wenn wir, unsere gesetzlichen
Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt
haben.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen,
einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer
jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die
gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum.
Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des
Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir
nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist
das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt
dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar.
Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses
ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt,
die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu
verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages
für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös
mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen
zu verrechnen.
2. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich
zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen
Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend
zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten,
die erforderlich werden, sind vom Käufer
auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware
ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr
zu veräußern und/oder zu verwenden,
solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der
Käufer bereits jetzt sicherungshalber in
vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung
hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer
widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen
für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit
widerrufen werden, wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist
der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs
im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es
wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors
begründet, die Gegenleistung in Höhe
der Forderungen solange unmittelbar an uns zu
bewirken, als noch Forderungen von uns gegen
den Käufer bestehen.
4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware
durch den Käufer wird in jedem Fall für
uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit
anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet
wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
(Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer)
zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt
der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung
entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie
für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren
Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen,
uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag
inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen
vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung.
Ist die Sache des Käufers in Folge der
Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der
Käufer und wir uns einig, dass der Käufer
uns anteilmäßig Miteigentum an dieser
Sache überträgt; die Übertragung
nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes
Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt
der Käufer für uns.
5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware,
insbesondere Pfändungen, wird der Käufer
auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich
benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte
durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht
in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der
Käufer.
6. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden
Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare
Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 10 % übersteigt,
dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand,
anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
Lieferungen und Zahlungen (einschließlich
Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche
sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden
Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm
geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz.
Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer
auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftsitz
zu verklagen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien
regeln sich ausschließlich nach dem in
der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über
den internationalen Kauf beweglicher Sachen
sowie des Gesetzes über den Abschluss von
internationalen Kaufverträgen über
bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt. An die
Stelle der fehlerhaften Bestimmung tritt eine
wirksame Vereinbarung, die dem wirtschaftlichen
Zweck der fehlerhaften Bestimmung am nächsten
kommt.
Ihr Vertragspartner
steiners
Reinigungsgeräte, Ullrich Steiner
Ohmstrasse 7
• D-91161 Hilpoltstein •
Tel.
+499174/ 1816 • Fax. +499174/ 970919

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